Leider ist es bisweilen kaum möglich, alle Faxgeräte in den einzelnen Serviceeinheiten an allen Nachmittagen bis zum Dienstschluss auf eventuell eingegangene Eilanträge zu überprüfen. Wir bitten daher, in den wirklich eiligen Angelegenheiten, deren Bearbeitung nicht wenigstens bis zum nächsten Werktag warten kann, das Faxgerät in der Wachtmeisterei zu verwenden (02671-988052).
Eilanträge mit elektronischer Post bitten wir unbedingt für die Posteingangsstelle erkennbar (zum Beispiel im Feld für das Aktenzeichen) als Antrag auf einstweilige Anordnung bzw. einstweilige Verfügung (oder Arrest etc.) kennzeichnen. Die letzte Sichtung und Verteilung der elektronischen Post durch die Posteingangsstelle erfolgt täglich weisungsgemäß gegen 14:00 Uhr. Sollten Sie nach diesem Zeitpunkt einen Eilantrag per elektronischer Post einreichen, dessen Bearbeitung nicht wenigstens bis zum nächsten Werktag warten kann, ist ein telefonischer Hinweis an die Wachtmeisterei (02671-98800) oder die Verwaltung des Amtsgerichts (02671-988046 oder 988044/988026) erforderlich.