Freitag, 15.09.2023 Betriebsausflug
Das Amtsgericht Cochem bleibt am Freitag, 15.09.2023 wegen unseres Betriebsausfluges geschlossen.
Wegen Eilsachen können Sie uns von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Dienstende) unter der Nummer 01732947672 erreichen.
Frederik Eiden
Geschäftsleiter
Montag, 28.08.2023 Ausfall der Telefonanlage -UPDATE- Schaden behoben
Unsere Telefonanlage ist vermutlich durch den Stromausfall in der letzten Nacht in Mitleidenschaft gezogen worden. Wir sind vorübergehend telefonisch und per Fax nicht erreichbar.
UPDATE: Die Telefonanlage ist wieder in Betrieb.
Frederik Eiden
Geschäftsleiter
01.01.2023 Corona-Beschränkungen aufgehoben
In Folge der neu gefassten Corona-Regelungen für das Land Rheinland-Pfalz werden auch die Regelungen für das Amtsgericht Cochem vollständig aufgehoben.
Das tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken) oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 zum eigenen Schutz ist selbstverständlich jedem freigestellt.
Sollten Sie an Symptomen einer Coronainfektion leiden (z.B. Husten, Fieber, Schnupfen, Atemprobleme oder Erkältungssymptomatik) bitten wir freiwilliges Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske und um entsprechende Information.
Doris Linden
Direktorin des Amtsgerichts
05.05.2022 Warnung vor falschem Gerichtsvollzieher!
Im hiesigen Gerichtsbezirk wird gegenwärtig in Anlehnungen an den „falschen Polizeibeamten“ eine neue Betrugsmasche „falscher Gerichtsvollzieher“ praktiziert wird.
Hierzu gibt sich der bisher unbekannte Täter am Telefon als Gerichtsvollzieher des hiesigen Gerichts aus und fordert unter Angabe einer Kontonummer die unverzügliche Begleichung einer vermeintlichen Geldforderung. Um glaubhaft zu wirken, gibt er am Telefon detaillierte Informationen zur Person des Gerichtsvollziehers wieder, die er mutmaßlich der Homepage des Gerichts entnommen hat.
Das Amtsgericht weist explizit darauf hin, dass der jeweils zuständige Gerichtsvollzieher die erste Kontaktaufnahme sowie die Zahlungsaufforderung niemals telefonisch bewerkstelligen wird.
Auf eine entsprechende Zahlungsaufforderung sollte nicht reagiert werden.
Die Direktorin des Amtsgerichts
Aufhebung der 3G-Regelung für das Amtsgericht Cochem ab dem 04.04.2022
Im Zuge der allgemein neu gefassten Corona-Regelungen für das Land Rheinland-Pfalz werden auch die Regelungen für das Amtsgericht Cochem neu gefasst und deutlich vereinfacht.
Bereits weggefallen ist die Kontaktnachverfolgung. Ab dem 04.04.2022 fällt nun auch die 3G-Regelung weg, das heißt, der Zutritt zum Amtsgerichtsgebäude ist nicht mehr vom Nachweis einer Impfung, der Genesung von einer Covid19-Infektion oder einem negativen Test abhängig.
Die generelle Maskenpflicht im Gerichtsgebäude entfällt ebenfalls ab dem 04.04.2022.Wer vor den Sitzungssälen 100, 200 und 300 auf seinen Termin wartet und den Mindestabstand von 1,5m zur nächsten Person nicht wahren kann, wird gebeten, medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen.
Wer darüber hinaus zum eigenen Schutz weiterhin freiwillig eine medizinische Gesichtsmasken tragen möchte, dem ist das selbstverständlich gestattet.
Sollten Sie an Symptomen einer Coronainfektion leiden (z.B. Husten, Fieber, Schnupfen, Atemprobleme oder Erkältungssymptomatik) dürfen Sie das Amtsgericht Cochem weiterhin nicht betreten! Betroffene sollten uns unbedingt darüber in Kenntnis setzen, dass Ihnen der Besuch des Gerichts nicht möglich ist, um keine Nachteile zu erleiden, insbesondere wenn Sie dadurch einen Termin versäumen könnten.
Ansonsten findet beim Amtsgericht Cochem weitgehend wieder regulärer Dienstbetrieb statt. Die derzeit extreme Infektionslage geht auch an uns nicht spurlos vorbei, weshalb nicht immer alle Serviceeinheiten ausreichend besetzt sind. Auch deshalb wird weiterhin eine vorherige Terminabsprache für Ihre Besuche beim Amtsgericht Cochem empfohlen.
Für die Aufnahme von Anträgen mit erheblichem Zeitbedarf (z.B. Erbscheinsanträge) ist die vorherige Terminabsprache weiterhin obligatorisch!
Doris Linden
Direktorin des Amtsgerichts
3G-Regelung für das Betreten des Amtsgerichts Cochem
Ab dem 03.01.2022 gilt für das Betreten des Amtsgerichts Cochem die 3G-Regel!
Bitte halten Sie zur Kontrolle an der Pforte Ihr gültiges Zertifikat über den vollständigen Impfschutz, Ihr gültiges Genesenenzertifikat oder einen negativen PoC-Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) bzw. einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) und ein Ausweisdokument bereit.
Die Direktorin des Amtsgerichts hat am 28.12.2021 wie folgt verfügt:
Zugangsregelung für das Amtsgericht Cochem
Auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Hausrechts ordne ich als Schutzmaßnahme zur Vermeidung von möglichen Ansteckungen mit dem Corona-Virus im Gerichtsgebäude für alle Besucherinnen und Besucher an:
1. Für alle Besucherinnen und Besucher einschließlich der Verfahrensbeteiligten ist ein Betreten des Gebäudes nur nach Vorzeigen eines 3G-Nachweises gestattet. Dies bedeutet, dass ein Nachweis über
- das Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes gegen das Corona-Virus gemäß § 2 Nr. 3 Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung,
- die Genesung von einer derartigen Infektion (positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt) oder
- einen negativen Antigentest gemäß § 2 Nr. 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, der maximal 24 Stunden alt sein darf, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf,
vorgelegt werden muss.
Diese Zutrittsbeschränkung gilt nicht für Kinder im Alter bis drei Monate nach Vollendung ihres zwölften Lebensjahres.
2. Falls Verfahrensbeteiligte keinen 3G-Nachweis vorlegen können, ist der/die Vorsitzende der Verhandlung, die der/die Verfahrensbeteiligte aufsuchen will, durch die Justizwachtmeister oder deren Vertreter/-in zu informieren. Der/die Vorsitzende kann dann im Einzelfall über die sitzungspolizeilichen Befugnisse hinaus auf Grund eigener Abwägung auch den Zutritt zum Gebäude gestatten.
Zu einer derartigen Gestattung ermächtige ich auch die Mitarbeiter/innen, die im Gerichtsgebäude Anhörungen oder sonstige Termine incl. der Antragsaufnahme durchführen, wie beispielsweise Rechtspfleger/innen, Gerichtsvollzieher/innen und Beschäftigte der Serviceeinheiten.
Diese Anordnung tritt am 03.01.2022 in Kraft.
29.12.2021 Erneut Zutrittsbeschränkungen für Besucher des Gerichts!
Sehr geehrte Besucher des Gerichts!
Aufgrund der bevorstehenden Gefährdung durch neue Virusvarianten ist es wieder nur eingeschränkt möglich, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts persönlich aufzusuchen. Der Sitzungsbetrieb geht aber weiter!
Wir bitten Sie, uns Ihre Anträge (z.B. auf Beratungshilfe, Grundbuchauszug, Betreuung) oder andere Unterlagen weiter per Post zukommen zu lassen oder bei der Wachtmeisterei abzugeben. Der persönliche Besuch auf der Serviceeinheit oder bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern ist nur in Eilsachen oder nach vorheriger Terminabsprache möglich!
Für den Zutritt zum Amtsgericht (mit Termin, in Eilsachen oder zu öffentlichen Verhandlungen) ab dem 03.01.2022 gilt die 3G-Regelung! Halten Sie den Impf- oder Genesenennachweis oder einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) bereit.
Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen können, schicken Sie uns unter Nennung des Sachgebiets, des Aktenzeichens oder des Bearbeiternamens eine E-Mail (agcoc@ko.jm.rlp.de). Wir rufen zurück. Beachten Sie bitte, dass personen-bezogene Daten weder telefonisch noch per einfacher E-Mail herausgegeben werden können. Rechtsverbindliche Erklärungen (Verfahrensanträge etc.) sind per E-Mail nicht zulässig!
Zahlungen für die Gerichtskasse sind per Überweisung statt als Bareinzahlung zu leisten. Sollte Bareinzahlung aus wichtigen Gründen erforderlich sein, klären Sie das bitte im Vorfeld telefonisch (02671-9880-0) mit uns ab.
Für das Gelände und das Gebäude des Amtsgerichts ist Maskenpflicht angeordnet, Im gesamten Gerichtsgebäude ist eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen. Auf korrekten Sitz der Maske ist zu achten. Bitte achten Sie auf den Mindestabstand (1,5m)! Bei Verstößen werden wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen.
Doris Linden
Direktorin des Amtsgerichts
Hier informieren wir Sie über aktuelle Einschränkungen unseres Services oder andere Neuigkeiten
Aktuell - Verschärfung Maskenpflicht 27.01.2021
Grundsätzlich ist schon länger für alle öffentlichen Gebäude in Rheinland-Pfalz Maskenpflicht angeordnet. Das galt und gilt auch für das Gelände und das Gebäude des Amtsgerichts.
Diese Maskenpflicht ist mit der neuen Corona Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz nunmehr verschärft worden. Die bisher geforderten Alltagsmasken reichen nicht mehr aus. Ab sofort ist bei Betreten des Dienstgebäudes das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken (OP-Masken) oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 vorgeschrieben.
Im Übrigen gelten die weiteren angeordneten Maßnahmen fort. Insbesondere bitten wir, dass Sie sich stets an das Abstandsgebot halten.
Doris Linden
Direktorin des Amtsgerichts
Aktuell - Reaktion auf Dezember-Lockdown 17.12.2020
Aufgrund des Lockdowns wegen der immer noch stark ansteigenden Infektionszahlen ist es weiter nur eingeschränkt möglich, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts persönlich aufzusuchen.
Der Sitzungsbetrieb geht derzeit weiter. Ladungen ist daher unbedingt Folge zu leisten.
Wir bitten Sie, Ihre Anträge (z.B. auf Beratungshilfe, Grundbuchauszug, Betreuung) oder andere Unterlagen weiter per Post zukommen zu lassen, oder bei der Wachtmeisterei abzugeben. Der persönliche Besuch auf der Serviceeinheit oder bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern ist nur in Eilsachen, nach vorheriger Terminabsprache oder zum Besuch einer öffentlichen Sitzung möglich! In jedem Fall ist vor Betreten des Gerichts der im Schleusenbereich bereitliegende Kontakterfassungsbogen auszufüllen.
Sollte bei Ihnen bzw. bei einer Person, mit der Sie in den letzten zehn Tagen Kontakt hatten, eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden sein oder Sie (bzw. jemand in Ihrem direkten privaten Umfeld) an Symptomen einer Coronainfektion leiden (z.B. Husten, Fieber, Schnupfen, Atemprobleme oder Erkältungssymptomatik) dürfen Sie das Amtsgericht Cochem nicht betreten! Als Kontakt im vorgenannten Sinn gilt nicht der Hinweis der Corona-App über Begegnungen mit niedrigem Risiko (Hinweis in grüner Farbe).
Haben Sie Fragen zu den zu stellenden Anträgen oder wollen Sie auf die Dringlichkeit der Bearbeitung besonders hinweisen, können Sie das telefonisch klären.
Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen können, schicken Sie uns unter Nennung des Sachgebiets, des Aktenzeichens oder des Bearbeiternamens eine E-Mail (agcoc@ko.jm.rlp.de).
Wir rufen zurück.
Beachten Sie bitte, dass personenbezogene Daten weder telefonisch noch per einfacher E-Mail herausgegeben werden können.
Zahlungen für die Gerichtskasse sind per Überweisung statt als Bareinzahlung zu leisten. Sollte Bareinzahlung aus wichtigen Gründen erforderlich sein, klären Sie das bitte im Vorfeld telefonisch mit uns ab.
Für alle öffentlichen Gebäude in Rheinland-Pfalz ist Maskenpflicht angeordnet. Das gilt auch für das Gelände und das Gebäude des Amtsgerichts. Wir bitten daher insbesondere im gesamten Gerichtsgebäude eine Alltagsmaske zu tragen.
Bei Verstößen werden wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen.
Doris Linden
Direktorin des Amtsgerichts
Aktuell - Anpassung des Dienstbetriebes aufgrund steigender Corona-Fallzahlen 26.10.2020
Die Zahl der Corona-Infektionen steigt ungebremst. Aufgrund der Entwicklung sehen wir uns veranlasst, vermeidbare Besuche bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtsgerichts in Ihrem und in unserem Interesse zu minimieren.
Ab sofort bitten wir Sie wieder, uns Anträge (z.B. auf Beratungshilfe, Grundbuchauszug, Betreuung) oder andere Unterlagen per Post zukommen zu lassen, oder bei der Wachtmeisterei abzugeben. Der persönliche Besuch auf der Serviceeinheit oder bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern ist dabei in der Regel nicht erforderlich.
Sollten Sie Fragen zu den zu stellenden Anträgen haben, oder auf die Dringlichkeit der Bearbeitung besonders hinweisen wollen, können Sie das im Vorfeld telefonisch klären.
Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen können, schicken Sie uns unter Nennung des Sachgebiets oder des Bearbeiternamens eine E-Mail (agcoc@ko.jm.rlp.de). Wir rufen zurück.
Anträge auf Beratungshilfe werden nicht sofort beschieden. Sollten Sie bereits einen Termin beim Anwalt haben, aber noch keinen Beratungshilfeschein, dann sollten Sie den Termin bis nach der Erteilung des Beratungshilfescheins verschieben.
Eilige Ersuchen um Grundbuchauszüge (z.B. für Baufinanzierung) stimmen Sie bitte telefonisch mit unseren Mitarbeiterinnen im Grundbuch ab. Wir sind bemüht, Eilsachen trotz der coronabedingten Einschränkungen umgehend zu erledigen. Das gleiche gilt natürlich für andere Eilsachen.
Bezüglich Zahlungen für die Gerichtskasse bitten wir um Überweisung statt Bareinzahlung.
Auf den Fluren vor den Sitzungssälen und vor dem Grundbuchamt (Erdgeschoß) ist weiterhin Maskenpflicht angeordnet. Darüber hinaus bitten wir Sie, aus Rücksicht auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die anderen Besucher, im gesamten Gerichtsgebäude eine Alltagsmaske zu tragen.
Aktuell - Steigende Infektionszahlen 22.10.2020
Auch am Amtsgericht Cochem geht die allgemeine Entwicklung im Kreis Cochem-Zell nicht vorbei. Nach dem ersten Covid-19-Fall unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtsgerichts sind wir wieder coronafrei und vollzählig. Der Dienstbetrieb läuft (noch) ohne weitere Einschränkungen. Die bisher veröffentlichten Maßnahmen gelten weiterhin.
Die angeordnete Maskenpflicht auf den Fluren vor den Sitzungssälen und dem Grundbuchamt und das Abstandsgebot im gesamten Gerichtsgebäude werden jedoch als vorbeugende Maßnahmen immer wichtiger! Wir bitten um strikte Einhaltung in Ihrem eigenen Interesse.
Wir beobachten die Entwicklung und werden kurzfristig auf weitere Verschärfungen des Infektionsgeschehens reagieren.
Einschränkungen im Dienstbetrieb werden im Bedarfsfall an dieser Stelle veröffentlicht.
Doris Linden
Direktorin des Amtsgerichts
Aktuell - Lockerung der Zutrittsbeschränkungen ab 01.07.2020
Aufgrund der positiven Änderungen der Pandemielage werden künftig außer Personen
- die eine Ladung bekommen haben oder
- die zu einer öffentlichen Verhandlung wollen,
auch wieder Personen eingelassen, die in einer Angelegenheit ohne dringendem Eilbedarf erscheinen.
Einlass erfolgt aber nur, wenn der im Eingangsbereich ausliegende Kontakterfassungsbogen ausgefüllt beim Zutritt vorgelegt wird. Der Kontakterfassungsbogen kann auch auf der Website des Amtsgerichts Cochem heruntergeladen und vorab ausgefüllt werden. Die Uhrzeit des Zutritts ist dann vor Ort aktuell zu ergänzen.
Wegen der erwarteten Steigerung der Besucherzahlen wird zusätzlich zu den Regelungen vor den Sitzungssälen eine Maskenpflicht für den Flur des Erdgeschosses des Amtsgerichts Cochem angeordnet.
Die Aufnahme von Anträgen oder Erklärungen durch unsere Mitarbeiter ist grundsätzlich wieder möglich.
Unter anderem um die Zahl der anwesenden Personen im Amtsgericht in einem angemessenen Rahmen zu halten, können von den Serviceeinheiten weiterhin für die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung Termine vergeben werden.
Es wird daher empfohlen, für die Aufnahme von Anträgen oder Erklärungen im Vorfeld telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Sie sparen im Zweifelsfall eine zusätzliche Anreise.
Für das Erscheinen zu einem fest vereinbarten Termin oder anlässlich einer öffentlichen Sitzung bzw. aufgrund einer Ladung gilt weiterhin, dass Einlass erst 15 Minuten vor dem Termin, dem Beginn der Verhandlung oder dem Zeitpunkt der Ladung gewährt wird.
Aktuell - Mundschutzpflicht und Kontaktdatenerfassung (seit 02.06.2020)
Seit Anfang Juni ist im Wartebereich vor den Sitzungssälen des Amtsgerichts das Tragen eines Mund-Nasenschutzes vorgeschrieben. Wir reagieren damit auf das stark angestiegene Personenaufkommen aufgrund der Wiederaufnahme des Sitzungsbetriebes und das vielfache Nichteinhalten der Mindestabstände. Weiter besteht mit der neuen Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. Dies betrifft alle Besucher des Amtsgerichts. Formulare liegen im Schleusenbereich zum Ausfüllen bereit. Einlass erfolgt erst nach Ausfüllen des Vordrucks. Um den Ablauf zu vereinfachen und eine eventuelle Staubildung in der Schleuse zu verhindern, können Sie hier den Kontakterfassungsbogen herunterladen und ausgefüllt zu Ihrem Besuch beim Amtsgericht mitbringen.
Die vorstehend veröffentlichten Corona-Schutzmaßnahmen gelten weiter fort, soweit Sie nicht ausdrücklich aufgehoben worden sind!
Aktuell - Wiederaufnahme des Sitzungsdienstes (ab 27.04.2020)
Ab dem 27.04.2020 beginnen wir mit der Wiederaufnahme des kontinuierlichen Sitzungsdienstes. Die meisten Einschränkungen, die wir im Rahmen der Corona-Prävention getroffen haben, bleiben weiterhin bestehen. Mit der Wiederaufnahme des Sitzungsdienstes ist natürlich verbunden, dass wieder mehr Menschen das Gericht betreten. Ein berechtigtes Interesse, das Gerichtsgebäude zu betreten ist der Besuch einer öffentlichen Sitzung. Einlass in das Gerichtsgebäude erhalten Sie ab 15 Minuten vor dem Beginn der öffentlichen Sitzung. Für Zeugen gilt: Einlass in das Gerichtsgebäude erhalten Sie 15 Minuten vor der auf der Ladung angegebenen Zeit. Solange warten Sie bitte außerhalb des Gerichtsgebäudes.
Für alle gilt: Bitte wahren Sie auf den Fluren des Gerichts ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Menschen (1,5m). Ein Mundschutz ist nicht verpflichtend. Wir bitten sie jedoch, aus Rücksicht auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Gerichtsgebäude eine Community-Maske zu tragen.
Die vorstehend veröffentlichten Corona-Schutzmaßnahmen gelten weiter fort, soweit Sie nicht ausdrücklich aufgehoben worden sind!
Aktuell - Einschränkung des Dienstbetriebs (ab 16.03.2020)
Aufgrund der derzeitigen Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus wird der Besucherverkehr im Amtsgericht stark eingeschränkt.
Die Anwesenheit von Personen in dem Dienstgebäude des Amtsgerichts wird auf ein unabdingbar erforderliches Maß beschränkt.
Vorbehaltlich der von den Verhandlungsführenden im Rahmen ihrer Unabhängigkeit zu treffenden Entscheidungen finden bis auf Weiteres ausschließlich unaufschiebbare Verhandlungen/Termine (insbesondere Haftsachen, ermittlungsrichterliche Tätigkeiten und Eilsachen) statt.
Die bereits anberaumten Termine in Familien-, Zivil- und Strafsachen sind bis auf wenige Ausnahmen bereits aufgehoben worden. Gleiches gilt für Termine im Rahmen der Insolvenzverfahren und Zwangsversteigerungen. Die Aufhebung weiterer Termine ist zu erwarten. Die Entscheidung hierüber wird rechtzeitig, in der Hoffnung auf eine Besserung der Gesamtsituation, jedoch nicht verfrüht erfolgen.
Die Beteiligten werden selbstverständlich in Kenntnis gesetzt.
Eingelassen wird nur, wer
- eine Ladung bekommen hat (hier müssen Sie erscheinen)
- zu einer öffentlichen Verhandlung will
- in einer Angelegenheit mit dringendem Eilbedarf erscheint
Die Postfächer sind zugänglich.
Unterlagen, Schreiben oder Anträge können an der Wachtmeisterei abgegeben oder in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden.
Wir bitten um Verständnis, dass bis auf Weiteres keine Anträge gleich welcher Art von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgenommen werden können, außer inEilsachen.
Anträge können von Ihnen schriftlich, aber nicht per E-Mail gestellt werden.
Für alle anderen Anliegen erreichen Sie uns telefonisch unter 02671-98800.
Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen können schildern Sie uns bitte kurz Ihr Anliegen per E-Mail (agcoc(at)ko.jm.rlp.de) unter Nennung des Aktenzeichens, zumindest aber unter Nennung der Abteilung (Familiensache, Strafsache, Zivilsache pp.).
Wir rufen zurück.
Doris Linden
Direktorin des Amtsgerichts