Allgemein

Die/der Gerichtsvollzieher(in) ist Beamte(r) und Angehörige(r) des Amtsgerichts und untersteht der Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts. Sein Büro unterhält er außerhalb des Amtsgerichts.

 

Die Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besteht insbesondere in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung.

Zur Zwangsvollstreckung zählen unter anderem die Pfändung von beweglichen Vermögensgegenständen (Kraftfahrzeuge, Möbel, Schmuck usw.) sowie Forderungspfändungen (z.B. Kontopfändungen, Lohnpfändungen o.ä.).

Weitere Vollstreckungsmaßnahmen können sein Zwangsräumungen, die Abnahme von Vermögensauskünften, Durchsetzung von Herausgabeansprüchen, Vollziehung von Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen usw.

Die Gerichtsvollzieher sind zudem für Zustellungen zuständig.

Für weitere Informationen siehe Gerichtsvollzieherordnung RLP.

  • Vorlage der Ausfertigung eines Vollstreckungstitels (oftmals ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid, Beschluss oder eine Urkunde)
  • Vollstreckungstitel muss mit Ausnahme des Vollstreckungsbescheids mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein
  • Vollstreckungstitel (und in bestimmten Fällen auch Vollstreckungsklausel) müssen dem Schuldner bereits zugestellt sein und somit muss auch ein Zustellungsnachweis anliegen bzw. beigefügt sein

Siehe hierzu auch:
Buch 8 (Zwangsvollstreckung) der Zivilprozessordnung, §§704-945 b ZPO

Die/der Gerichtsvollzieher(in) wird aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Auftrages tätig. Die Beauftragung einer Gerichtsvollzieherin/eines Gerichtsvollziehers kann aber auch auf elektronischem Wege erfolgen. Weitere Informationen, wie Sie Schriftstücke  elektronisch zulässig einreichen können, finden Sie hier.

Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts gesandt werden und werden von dort aus an die/den zuständigen Gerichtsvollzieher(in) weitergeleitet.

Eine unmittelbare Beauftragung kann auch der/dem zuständigen Gerichtsvollzieher(in) übersandt werden. 

Für den Vollstreckungsauftrag gilt Formularzwang. Die aktuelle Fassung des bundeseinheitlichen Formulars "Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin/den Gerichtsvollzieher" finden Sie hier.

Hinweis: Der von Ihnen verwendete PDF-Browser unterstützt gegebenenfalls nicht das Online-Ausfüllen von PDF-Formularen. Es wird empfohlen, das Formular erst abzuspeichern und dann offline auszufüllen.

  • Die im Rahmen einer Zwangsvollstreckung abgegebene Vermögensauskunft eines Schuldners wird in das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder eingetragen: www.vollstreckungsportal.de.
  • Das zentrale Vollstreckungsgericht befindet sich in Kaiserslautern. Hier hat der Gläubiger die Möglichkeit sich frühzeitig Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu beschaffen, soweit dieser die Vermögensauskunft bereits abgegeben hat.

Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Cochem

Zuständigkeiten und Kontakt

Bei dem Amtsgericht Cochem sind derzeit zwei Gerichtsvollzieherinnen und ein Gerichtsvollzieher tätig:
 
1)  Obergerichtsvollzieher Berthold Schäfer,    
     Schulstr.7,
     56828 Alflen    
     Tel: 02678 9539838    
     Fax: 02678 9539839    
     Mobil: 0171 6836361

     Sprechzeiten: Montags von 10.00 - 11.00 Uhr im Amtsgericht Cochem Montags von 14.00 - 16.00 Uhr
     im Büro in Alflen Donnerstags von 09.00 - 10.00 Uhr im Büro in Alflen

2)  Obergerichtsvollzieherin Annett Glombik-Wolf    
     c/o Amtsgericht Cochem
     Ravenéstraße 39
     56812 Cochem    
     Tel: 02653 911131
     Fax: 02653 911132

     Sprechzeiten: Montags, dienstags und donnerstags zwischen 14:00 und 16:00 Uhr (jeweils telefonisch) im Büro und
     Freitags (persönlich) von 09.00 - 10.00 Uhr im Amtsgericht Cochem

3)  Gerichtsvollzieherin Melanie Weinreich (0,50 AKA)
     Schulgäßchen 1a
     53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
     Tel: 0176-69724391
     Fax: 02641-9163110

     Sprechzeiten: Donnerstags von 11:00 bis 12:00 Uhr (im Amtsgericht Cochem), Mittwochs zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr (telefonisch)  

Die aktuellen Zuständigkeiten der Gerichtsvollzieher und die bei der Beauftragung anfallenden Wegegelder im Bezirk des Amtsgerichts Cochem ergeben sich aus der Ortsliste und Wegegeldtabelle.

Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts erreichen Sie telefonisch unter: 02671-9880-26/-44 oder -47

Die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Weitere Informationen, wie Sie Schriftstücke elektronisch zulässig einreichen können, finden Sie auf der Informationsseite des Ministeriums der Justiz unter "elektronischer-Rechtsverkehr": jm.rlp.de/de/themen/digitale-welt/elektronischer-rechtsverkehr/